Vorsitz der TechKomm
Jahrgang:
X. Dan Shotokan Karate
-Trainer,
Stellvertretender Vorsitz der TechKomm
Jahrgang:
X. Dan Shotokan Karate
-Trainer,
§19 Technische Kommission
(1)...
(2) Die technische Kommission besteht aus dem Vorsitzenden/Vorsitzende des Vereins und weitere zwei aktive Vereinsmitglieder/Vereinsmitgliederinnen. Es sollen nach Möglichkeit die
höchstgraduierten Mitglieder des Vereins der technischen Kommission angehören. Sie ist für die technische Gestaltung des Sportbetriebes verantwortlich. Sie sollte zu ihrer Mitarbeit geeignete
Träger von Farbgurten heranziehen.
(3) Jedes Mitglied besitzt nur eine Stimme.
(4) Ihr obliegt insbesondere
a) das Training zweckmäßig durchzuführen,
b) dafür zu sorgen, dass zu jeder Trainingsstunde ein Übungsleiter zugegen ist,
c) den Verein nach außen hin bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen usw. in geeigneter Weise zu vertreten bzw. vertreten zu lassen.
(5) Vertreter des von der technischen Kommission bestimmten Trainingsleiter ist das anwesende höchstgraduierte Vereinsmitglied.
Jugendwart
Frank Sawatzky
Jahrgang: 1957
2. Dan Shotokan-Karate
C-Trainer, Karatelehrer
Kindertrainer
Jugendwart
Das sind die zentralen Aufgaben eines Jugendwarts:
Koordination der gesamten Jugendarbeit im Verein Betreuung sämtlicher Jugendlichen im Verein Planung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, an denen Mitglieder der Jugendabteilungen beteiligt sind.
Frauenwart
Theresa Remmel
Jahrgang: 1991
2. Kyu Shotokan-Karate
Gruppenhelfer
Frauenwartin
Der Frauenwart ist die erste Ansprechpartnerin für alle Personen des weiblichen Geschlechts. Sie gilt als Vertrauensperson zu sämtlichen Angelegenheiten.
Ehrenrats Vorsitzender
Thomas Sturzenhecker
Jahrgang: 1964
1. Dan Shotokan-Karate
C-Trainer
Ehrenratsmitglied (stellv. Vorsitzende)
Maike Schwanenberg
Jahrgang: 1981
2. Kyu Shotokan-Karate
C-Trainerin
Ehrenratsmitglied
Alexander Turnwald
Jahrgang: 1978
2. Kyu Shotokan-Karate
Ehrenratsmitglied
Theresa Remmel
Jahrgang: 1991
2. Kyu Shotokan-Karate
Gruppenhelfer
Frauenwart
Ehrenratsmitglied
Stefanie Hallas
Jahrgang: 1980
6. Kyu Shotokan-Karate
§ 22 Ehrenrat
(1) Der Ehrenrat besteht aus 5 ordentlichen Vereinsmitgliedern, die dem Vorstand nicht angehören. Er wählt sich seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus seiner Mitte. Der Vorsitzende ist berechtigt, den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme beizuwohnen. Für das Amt eines Ehrenratsangehörigen gilt § 6 Absatz 4 entsprechend.
(2) Der Ehrenrat tritt zusammen, wenn dies vom Vorstand oder von 10 stimmberechtigten Vereinsmitgliedern schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt wird. Er kann auch von sich aus tätig werden.
(3) Der Ehrenrat wird von seinem Vorsitzenden nach Bedarf unter Einhaltung einer angemessenen Ladungsfrist einberufen. Auf Verlangen eines anderen Ehrenratsangehörigen muss der Ehrenrat innerhalb von zwei Wochen einberufen werden.
(...)
(7) Der Ehrenrat unterliegt im übrigen der Pflicht zur Verschwiegenheit.